Nachricht vom 14.November 2008
Die Stadtwerke Weimar haben beim Erfurter Landgericht einen Rechtsstreit um irreführende Werbung gewonnen. Wie gestern mitgeteilt wurde, darf der Stromanbieter "Clevergy" keine falsch zu verstehenden Preisvergleiche mehr mit den Weimarer Stromtarifen anstellen. "Clevergy" habe in seiner Werbung das eigene Produkt lediglich dem Weimarer Grundversorgungstarif gegenübergestellt, heißt es. Verschwiegen wurde aber, dass die Stadtwerke die meist deutlich günstigeren Wahltarife des "WeimarStroms" anbieten. Des Weiteren habe Clevergy mit einem angeblichen Preisvorteil von 100,- Euro gegenüber dem Weimarer Grundversorgungstarif geworben, heißt es weiter. Dabei sei der Betrag zum großen Teil ein einmaliger Bonus gewesen, der nach dem ersten Jahr nicht mehr gewährt wird. (wk)
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