Landtag verweist Volksbegehren-Gesetz in die Ausschüsse
Nachricht vom 14.November 2008
Der Gesetzentwurf des erfolgreichen Volksbegehrens für mehr Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist heute vom Landtag in den Justiz- und den Innenausschuß verwiesen worden. Es solle geprüft werden, ob das von den Bürgern gewollte Gesetz noch notwendig ist, so der CDU-Antrag. Die Fraktion hatte mit ihrer Mehrheit vor wenigen Wochen ein eigenes Gesetz zur Senkung der Hürden für Bürgerbeteiligungen beschlossen. Von der Opposition wurde die CDU dafür in der Debatte heftig angegriffen. So warf SPD-Chef Christoph Matschie der Regierungspartei vor, ungesetzlich das Grundsatzgebot der direkten Demokratie unterlaufen zu haben. Das nenne man zu deutsch "Verarschung" der Bürger, so Matschie. Er kündigte eine Verfassungsklage an. (wk)
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