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Nachricht vom 26.Februar 2009

Die neue Leuchtwerbeanlage am Handelshaus muß wieder abgebaut werden. Wie Oberbürgermeister Stefan Wolf gestern auf Anfrage der Linken dem Stadtrat mitteilte, verstößt die Reklame gegen die von der Stadt erteilten Auflagen der Sondergenehmigung. Die Bauaufsicht habe die Entfernung bereits eingefordert. Die ebenso als zu groß monierte Werbung am Schillerkaufhaus würde aber den Auflagen entsprechen, so Wolf. Die Sondergenehmigungen seien mit dem Innenstadtverein abgestimmt. - Die Linksfraktion wollte wissen, warum die "Goethe" und "Schiller" genannten Kaufhäuser der Konsumgenossenschaft Werbung anbringen darf, die anderen Gewerbetreibenden der Innenstadt laut Werbesatzung verboten sind. Die Ausnahmegenehmigungen würden gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, hieß es. (wk)


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