Nachricht vom 26.Februar 2003
Weimars Ordnungsamtsleiter steht seit gestern vor Gericht. Im wird vorgeworfen, im Jahre 1998 die geplante Sperrbezirksverordnung an einen bundesweit agierenden Bordellbetreiber verraten zu haben, bevor sie veröffentlicht wurde. In der Sperrbezirksverordnung ist festgelegt, in welchem Stadtgebiet Bordelle betrieben werden dürfen. Damit habe der Amtsleiter Geheimnisverrat begangen, der mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen sei. Der Betroffene bestritt die Vorwürfe. Die Sache sei kein Geheimnis mehr gewesen, er habe sich mit dem stellvertretenden Chef der Polizeiinspektion abgestimmt. Das Urteil wird in einer Woche erwartet. (jm)
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