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Nachricht vom 19.Dezember 2002

Die Festsetzungsbescheide des Wasserversorgungszweckverbandes sind teilweise fehlerhaft. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, seien die rund 27.000 Zahlungsaufforderungen mitunter auch für Grundstücke verschickt worden, die kein Bauland sind. Beitragspflichtig sind aber nur Eigentümer bebaubarer Grundstücke. Grundbesitzer sollten die Bescheide eingehend auf ihre Richtigkeit prüfen. Arne Friege, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, empfiehlt den Grundstückeigentümern aufgrund der Wirrnisse um die Erteilung der Bescheide grundsätzlich Widerspruch zu erheben. Bei nicht fristgerecht eingereichtem Widerspruch werden die Grundstückseigentümer zahlungspflichtig. Jedoch ergibt sich daraus nicht das Recht, das Land zu bebauen. (ne)


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