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Erste Anfrage zur "Homo-Ehe"im Standesamt Weimar

Nachricht vom 19.Juli 2001

Die Thüringer Ämter sollen vorerst nicht auf das In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschafts-Gesetzes vorbereitet werden. Wie der MDR berichtet, wolle die Landesregierung weitere Entscheidungen von Bundesrat und Bundestag abwarten. Aus dem Thüringer Innenministerium hieß es, man verhandele derzeit mit dem Justizministerium und werde in den nächsten Tagen Einzelheiten bekannt geben. Im Weimarer Standesamt hat es indessen gestern die erste Anfrage nach Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft gegeben. Wie die Pressestelle der Stadt gegenüber Radio LOTTE erklärte, habe man jedoch darauf keine konkrete Antwort geben können. Man sei auf die Durchführungsbestimmungen des Landes angewiesen, die bislang jedoch fehlten. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Eilantrag Bayerns und Sachsens gegen das neue Gesetz abgewiesen, das nun wie vorgesehen am 1. August in Kraft tritt.


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