Kein dringender Verdacht auf ein Tötungsverbrechen bei gefundener Baby-Leiche.
Nachricht vom 27.Juni 2001
Im Falle der am 18. Juni in einer geräumten Wohnung gefundenen Baby-Leiche gibt es keinen dringenden Verdacht auf ein Tötungsverbrechen. Das meldete heute die TA. Dabei beruft sich das Blatt auf die Erfurter Staatsanwaltschaft, die eine Obduktion der Leiche veranlaßt hatte.
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