Eine 24-jährige Frau aus Weimar muß für drei Jahre ins Gefängnis.
Nachricht vom 27.Juni 2001
Eine 24-jährige Frau aus Weimar muß für drei Jahre ins Gefängnis, weil ihre behinderte Tochter verhungert und verdurstet ist. Die Angeklagte hätte gesehen, daß das Mädchen zu wenig Nahrung aufnehme, hätte aber keinen Arzt aufgesucht, stellte das Gericht Medienberichten zufolge fest. Deshalb wurde die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Ihr Kind war 1998 im Alter von zwei Jahren verstorben. Es war spastisch gelähmt und konnte nicht normal schlucken. Die Mutter war mit Haushalt und Kinderbetreuung überfordert und litt unter Depressionen.
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