Verhandlung gegen eine Frau aus Weimar wegen Totschlags durch Unterlassung an ihrem Kind.
Nachricht vom 15.Juni 2001
Seit gestern wird vor dem Landgericht Erfurt gegen eine Frau aus Weimar wegen Totschlags durch Unterlassung an ihrem Kind verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Medienberichten zufolge der Angeklagten vor, ihr behindertes Kind nicht ausreichend ernährt zu haben. Das spastisch gelähmte Mädchen war als Frühchen zur Welt gekommen. Erst nach einem halben Jahr hatte es gelernt, zu schlucken. Die Mutter sei laut Verteidigung mit der Pflege des Kindes überfordert gewesen.
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