Nachricht vom 07.August 2009
Der Landtag tritt heute zu einer Sondersitzung zusammen. Im Mittelpunkt seiner Beratung steht ein Gesetz zur Reform der Abwasserbeiträge. Damit reagiert die Landesregierung noch vor Ablauf der Legislaturperiode auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes. Dieses hatte die bisherigen Abwasserbeiträge teilweise als rechtswidrig eingestuft. Die Besserstellung von Eigentümern großer oder unbebauter Grundstücke gehe zulasten der Zweckverbände und Kommunen, so der Richterspruch. Mit dem neuen Gesetz sollen auch die kommunalen Eigentümer entschädigt werden. Es wird mit Kosten von bis zu 1,8 Milliarden Euro gerechnet. - Ein weiteres Thema im Landtag ist die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für Unternehmen. (srk)
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