Landtag verabschiedet "Kampfhunde-Gesetz"
Nachricht vom 17.Juni 2011
Der Thüringer Landtag hat gestern das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden verabschiedet. Als gefährlich eingestuft sind nun vier Kampfhunderassen. Die speziellen Terrier-Arten und deren Kreuzungen dürfen nur noch mit Erlaubnis der Behörden gehalten und nicht mehr gezüchtet werden. Die Halter müssen einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein" erwerben. Sollten Hunde, egal welcher Rasse, als beißwütig auffallen, müssen sie sich einem "Wesenstest" unterziehen. Wenn der negativ ausfällt, werden die Tiere ebenfalls als gefährlich eingestuft und müssen kastriert werden. Mit dem Gesetz wird außerdem verfügt, daß künftig alle Hunde mit einem Chip zu kennzeichnen und alle Hundehalter eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen haben. Die Fraktionen von Linke und FDP haben gegen das Kampfhunde-Gesetz gestimmt, die Grünen haben sich der Stimme enthalten. "Das Problem sei nicht der Hund, sondern der Halter", so der Tenor der Kritik. (wk)
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