Bad Berka darf "Bestattungswald" anlegen
Nachricht vom 14.Februar 2014
Der von Bad Berka seit 2011 geplante "Bestattungswald" darf angelegt werden. Zu der Auffassung ist jetzt das Verwaltungsgericht Weimar gekommen. Die Berkaer Absichten stünden im Einklang mit dem Thüringer Bestattungsgesetz, heißt es. Für Wälder gelte keine Pflicht zur Einzäunung. Davon waren Landrats- und Landesverwaltungsamt im Negativ-Bescheid ausgegangen, gegen den Bad Berka geklagt hatte. Gegen das Urteil ist noch Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht möglich. - Die Kurstadt will auf einem bewaldeten Areal des Adelsberges zwischen Paulinenturm und Saalborn Urnenbestattungen unter Bäumen ermöglichen. Es könnte der erste naturbelassene Friedhof dieser Art in Thüringen werden. Allerdings hat inzwischen in Südthüringen das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen der Gemeinde Wallbach bei Wasungen bereits die Genehmigung für einen Bestattungswald erteilt. Dort muß er aber wie eine offizielle Friedhofsfläche abgegrenzt sein, Wege und Parkplätze haben sowie geregelte Öffnungszeiten ausweisen. (wk)
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