Gnauck nennt Sparpläne des Landes verfassungswidrig
Nachricht vom 24.November 2004
Die Sparpläne des Landes auf Kosten der kommunalen Haushalte sind nicht verfassungsgemäß. Das sagte der Chef des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, Jürgen Gnauck heute gegenüber Radio LOTTE Weimar. Die Thüringer Verfassung sehe vor, daß die Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen ausgestattet werden müßten. Dies schließe die sogenannten freiwilligen Aufgaben ausschließlich ein, so Gnauck weiter. Dazu zählten eben auch Museen und Theater oder Bibliotheken. Gnauck hob hervor, daß die Kommunen in den letzten Jahren fast 70-tausend Arbeitsplätze eingespart hätten und auch ihre Investitionen um die Hälfte reduziert hätten. Nun würden sie durch das Land für ihre vorbildliche Sparpolitik bestraft. Eine entsprechende Stellungnahme habe der Gemeinde- und Städtebund heute an die Landesregierung abgegeben. Sollte diese bei ihrer Haltung bleiben, dann sei der Landtag am Zuge, die Sparpläne noch abzuwenden, so Gnauck. (jm)
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