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Stadt will Kohlestaubaktion nicht strafrechtlich verfolgen

Nachricht vom 25.Juni 2015

Die Kohlestaubaktion auf dem Theaterplatz soll nicht straftrechtlich und auch nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Auch für die Stadt habe die Aktion einen Aufmerksamkeitswert für die Flüchtlingsproblematik, hieß es gestern im Rathaus. Allerdings würden die Kosten für die Reinigung eingefordert. Die Summe sei aber nicht vierstellig. Es sei nicht mehr zu bezahlen als bei einem Bußgeldverfahren. - Zum Weltflüchtlingstag, am Samstagmorgen, hatten etwa 15 bis 20 Personen sieben Säcke mit zerkleinerter Holzkohle um das Dichterdenkmal verteilt. Die Linke hatte das Geschehen als politische Kunstaktion verteidigt. Von der Polizei hieß es,gegen die Verdächtigen werde wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" ermittelt. (wk)


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