Gericht verhandelt über Bürgerbegehren zu Bauhaus-Museum
Nachricht vom 18.November 2015
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die mündliche Verhandlung über das Bürgerbegehren der "Bauhaus-Museum-neu-denken"-Initiative angekündigt. Am Mittwoch nächster Woche soll nach einer Anhörung geklärt werden, ob das Begehren zulässig ist. Die Stadt hatte es als unzulässig abgelehnt, die Initiative dagegen geklagt. Sie wollte einen Bürgerentscheid herbeiführen, der alle durch die Stadt zu finanzierenden Leistungen für das Bauhaus-Museum sofort und dauerhaft stoppt. Ein Bürgerbegehren dürfe keinen rechtswidrigen Zustand herstellen, hieß es in der Ablehnung der Stadt. Zur Finanzierung gebe es geltende Verträge. Deren Nichteinhaltung hätte Schadenersatzforderungen zur Folge, die teurer kämen als die fünf Millionen Euro Stadtleistung für das Museumsumfeld. - Die Klage gegen die Ablehnung hatte die Initiative Anfang November vergangenen Jahres eingereicht. (wk)
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