Alleinerziehende sollen Unterhaltsvorschuß beantragen
Nachricht vom 07.Juli 2017
Das Familienamt der Stadt empfiehlt Alleinerziehenden, noch im Juli Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen zu stellen. Auch wenn das Gesetz noch im Prüfverfahren sei, würden die Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Von da an ist unter anderem die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Der Vorschuss wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Es werde gewährleistet, betont das Familienamt, daß der Staat mit Unterhalt oder anderen Sozialleistungen für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. (wk)
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