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Familienamt zahlt doppelt so oft Unterhaltsvorschuß

Nachricht vom 10.Januar 2018

Die Stadt hat durch die neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuß doppelt so oft Geld an Alleinerziehende ausgezahlt als vor der Reform. Grund ist die nunmehrige Zahlung bis zur Volljährigkeit des Kindes. Die bis Ende Juni 2017 geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder wurde aufgehoben. Noch einmal erhöht hat sich der Haushaltsposten für die Stadt zum Jahresanfang, weil das gesetzliche Kindergeld leicht angestiegen ist. - Mit dem Unterhaltsvorschuß springt der Staat ein, wenn alleinerziehende Elternteile die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Allerdings trägt der Bund nur 40 Prozent der Leistungen, zu je 30 Prozent müssen Land und Kommune aufkommen. In Weimar hat die schwer planbare Summe immer wieder dazu geführt, den Sozialetat zu überziehen. Die jetzige Verdoppelung des Aufkommens macht laut Familienamt 600.000 Euro aus. Das Geld geht an 1.130 Alleinerziehende. (wk)


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