Nachricht vom 08.April 2005
Für den Zwiebelmarkt sollen jetzt auch diejenigen Händler und Gastronomen zahlen, deren Lokale und Läden im Stadzentrum im Marktgebiet liegen und die deshalb keine Stände oder Buden brauchen. Das geht aus der jetzt veröffentlichten neuen Zwiebelmarktrichtlinie der Stadtverwaltung hervor. Sogenannte Sondernutzungsgebühren werden fällig, wenn sie die Fläche vor ihren Geschäften zum Zwiebelmarkt nutzen wollen. (jm)
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