Gemeinnützige Vereine erhalten Unterstützung des Landes
Nachricht vom 01.April 2020
Das Land weitet sein Corona-Soforthilfeprogramm aus. Das Thüringer Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung grünes Licht dafür gegeben, dass künftig auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien Unterstützung des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise erhalten. Profitieren können davon beispielsweise Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten etc. Die Finalisierung des Antragsformulars wird kurzfristig abgeschlossen. Die Antragstellung für die Hilfen kann ab der kommenden Woche bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) erfolgen.
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