(10.45) Weimarer Land setzt neue Verordnung um
Nachricht vom 09.April 2020
Das Weimarer Land hat begonnen die zweite Thüringer Verordnung umzusetzen. So können laut Landratsamt Buchläden bestellte Waren außerhalb des Geschäftes abgeben und Blumenläden ist es erlaubt ihren Betrieb wieder aufzunehmen. Außerdem ist es Gaststätten gestattet unter Auflagen außer Haus Speisen zu verkaufen. Wie es heißt, werde ab sofort die vom Kreis erlassene Verordnung vom 19. März außer Kraft gesetzt. (mt)
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