(07.45) Neue Corona-Verordnung Thüringens tritt in Kraft
Nachricht vom 26.Januar 2021
Mit dem heutigen Tag gilt die neue Thüringer Corona-Verordnung. Es wurden weitgehend die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz übernommen. Der Landtag konnte Änderungen einbringen. Die neue Sonderverordnung gilt bis einschließlich 14. Februar. Sie sieht unter anderem vor, dass Personen ab 15 Jahren eine medizinische Maske in Geschäften, im ÖPNV und bei Veranstaltungen und Zusammenkünften tragen müssen. Beschäftigte sind dazu verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz aufzuziehen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dabei wird eine medizinische Maske empfohlen, jedoch gibt es hierzu keine Verpflichtung. Mit der neuen Verordnung ist auch das Versammlungsrecht nochmals verschärft worden. So dürfen maximal 500 Personen unter freiem Himmel und 50 in geschlossenen Räumen an Kundgebungen teilnehmen. Zuvor durften sich im öffentlichen Raum 1000. Menschen an solchen Veranstaltungen beteiligen. (mt)
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