Gericht kassiert Zweitwohnsitzsteuer
Nachricht vom 21.Juli 2003
Die Satzung für die Zweitwohnsitzsteuer ist nichtig. Das entschied am Freitag Nachmittag das Weimarer Verwaltungsgericht. Die Steuersatzung sei im "Rathauskurier" nicht korrekt verkündet worden, hieß es in der Begründung. So sei das Impressum des Amts-Blattes mangelhaft. Es fehle nämlich der Hinweis darauf, wie und zu welchen Bedingungen man den Rathauskurier einzeln nach der Erstveröffentlichung beziehen könne. Die Thüringer Bekanntmachungsverordnung fordere dies jedoch zwingend. Gegen die Zweitwohnsitzsteuer geklagt hatte ein dazu veranlagter Bürger. Die Stadtverwaltung habe beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, hieß es aus dem Weimarer Presseamt. Nun befürchten Beobachter, daß auch andere im "Rathauskurier" veröffentlichte Satzungen ungültig werden könnten. Der Fall tritt dann ein, wenn das Oberverwaltungsgericht die jetzt gefällte Entscheidung bestätigt. Die Satzungen müßten dann schlimmstenfalls alle noch einmal beschlossen und verkündet werden. (jm)
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