(06.45) Angepasste Corona-Verordnung in Kraft getreten
Nachricht vom 24.Januar 2022
Seit Sonntag gilt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung. Laut Medienberichten fällt mit ihr die Obergrenze für Versammlungen. Damit können nun mehr als 35 Personen an angemeldeten und ortsgebundenen Zusammenkünften teilnehmen. Zudem gelten die bereits seit dem 11. Januar erlassenen Quarantäne-Regeln. Danach müssen sich symptomfreie Kontaktpersonen nicht selbst isolieren, wenn ihre Zweit-Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Darüber hinaus besteht eine Quarantäne von 10 Tagen. Diese kann mit einem negativen Testergebnis auf sieben Tage verkürzt werden. Angepasst wurden zudem die Testpflicht für Bereiche in denen die 2G-Plus-Regelung gilt. Sie entfällt für Personen, deren Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate besteht. Dies trifft auch auf Genesene zu, die nicht mehr als 90 Tage geheilt sind. - Die neue Verordnung wird zunächst zwei Wochen gelten. (mt)
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