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(09.45) Angeklagter im Schweine-Prozess kommt mit Verwarnung davon

Nachricht vom 19.Dezember 2023

Im Prozeß um den qualvollen Erstickungstod von 2.000 Schweinen in einem Mastbetrieb in Nordhausen ist der Angeklagte gestern mit einer Verwarnung davongekommen. Laut Gerichtsbericht muß der frühere Mitarbeiter des Unternehmens lediglich 300 Euro an einen Tierschutzverein zahlen und ein Jahr straffrei bleiben. Nur bei Verstoß würden 80 Tagessätze zu je 50 Euro fällig, heißt es. Der 28-Jährige war wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung angeklagt. Im Sommer 2022 waren in den fensterlosen Ställen des Norhäuser Mastbetriebes der Van-Asten-Firmengruppe rund 2000 Schweine verendet, weil die Belüftungsanlage defekt war. Der Angeklagte sei trotz mehrerer Lüftungsalarme in seinem Bereitschaftsdienst nicht vor Ort gefahren, stellte das Amtsgericht Nordhausen fest. Auch wenn er die Lüftungsanlage nicht hätte reparieren können, wäre möglich gewesen, Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren. Die Verteidigung forderte weitere Ermittlungen, um, wie es heißt, "die wahren Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen". wk


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