Nachricht vom 17.Juni 2010
Der Thüringer Landtag hat am Vormittag das geänderte Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Die seit Januar bestehende Regelung ist damit offiziell: In Einraumkneipen darf geraucht werden. Das Lokal muß aber von außen als Rauchergaststätte erkennbar sein. In einem abgetrennten Nebenraum ist auch in Spielhallen das Rauchen gestattet. Mit der Gesetzesreform hat der Freistaat Vorgaben der Verfassungsgerichte umgesetzt. Ein ebenfalls mögliches totales Rauchverbot in Gaststätten, wie von den Grünen gefordert, fand keine Mehrheit. (wk)
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