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Hartungs Fraktionswechsel ist rechtens

Nachricht vom 18.August 2010

Der Fraktionswechsel des Weimarer Landtagsabgeordneten Thomas Hartung von der Linke zur SPD ist zulässig. Zu dem Ergebnis ist die rechtliche Prüfung der Landtagsverwaltung gekommen. Entscheidend sei, dass Hartung nicht nur die Fraktion, sondern auch die Partei "Die Linke" verlassen habe. Als parteiloser Abgeordneter könne er sich einer anderen Fraktion anschließen, wenn ihm mit dieser, so wörtlich, "gleichgerichtete politische Grundvorstellungen" verbinden. Hartung habe erklärt, daß er sich mit der Gesundheitspolitik der SPD identifizieren könne. - Nach seinem Übertritt vor einer Woche hieß es, laut Landesverfassung dürften sich nur Abgeordnete der selben Partei oder Liste zu einer Fraktion zusammenschließen. (wk)


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