Linksfraktions-Klage zum Kali-Streit abgewiesen
Nachricht vom 03.Februar 2011
Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat der Linksfraktion mit ihrer Klage gegen den so genannten Kali-Vertrag eine Abfuhr erteilt. Es beurteilte die eingereichte Klage als unzulässig. Die Linksfraktion wollte das Abkommen zwischen dem Land und dem K+S Konzern kippen. Danach kann das Unternehmen mehr Salz in die Werra leiten, als zuvor vom Landtag festgelegt. Laut Gericht ist die Landesregierung in dem Fall aber nicht an die Entscheidung des Landtages gebunden.
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