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Landesverwaltungsamt verliert Streit um Oberhofer Bürgermeister

Nachricht vom 15.Februar 2012

Das Landesverwaltungsamt in Weimar hat den Rechtsstreit mit Oberhof verloren: Die 1.500-Einwohner-Gemeinde darf weiter einen hauptamtlichen Bürgermeister beschäftigen. Das Verwaltungsgericht Meiningen verwies auf die Sonderrolle Oberhofs als Wintersport- und Touristenhochburg. Diese rechtfertige auch weiter eine Ausnahme, da die damit verbundenen Aufgaben nur ein Vollzeit-Bürgermeister stemmen könne. Das Landesverwaltungsamt hatte auf die Thüringer Kommunalordnung gepocht. Danach steht nur Gemeinden ab 3.000 Einwohnern ein hauptamtlicher Bürgermeister zu. (wk)


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