Urteil zum Nichtraucherschutz soll auch für Thüringen gelten
Nachricht vom 31.Juli 2008
Das Verfassungsgerichts-Urteil zum Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg und Berlin soll auch für Thüringen gelten. Das hat nach der Urteilsverkündung das Landes-Sozialministerium mitgeteilt. Das heißt, daß in Einraumkneipen wieder geraucht werden darf, wenn sie eine Gastfläche von weniger als 75 qm² haben und kein Essen zubereiten. Voraussetzung ist, daß keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben und die Kneipe als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. - Während der Thüringer Gastättenverband die Regelung begrüßt hat, haben die Grünen das Urteil als herbe Niederlage für den Nichtraucherschutz bezeichnet. Die Landesregierung sei nun aufgerufen, endlich einen wirklichen Schutz umzusetzen und mit den halbherzigen Rauchverboten Schluss zu machen, so Sprecherin Astrid Rothe-Beinlich. Sie verwies darauf, daß das Gericht die Gesetzgebung vor allem wegen der Ausnahmeregelungen gekippt hat. Ein absolutes Rauchverbot sei als durchaus zulässig anerkannt worden, so Rothe-Beinlich. Auch die Krebshilfe forderte jetzt ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten. (wk)
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