Nachricht vom 03.März 2009
Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Freistaat Thüringen mit sieben Urteilen vom 17. Februar 2009 verpflichtet, Teilzeitbeschäftigungen, die gegen den Willen der betroffenen Lehrer verfügt waren, rückwirkend aufzuheben. Das geht aus einer heute veröffentlichten Mitteilung des Gerichts hervor. Bereits im Januar 2006 hatte die zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar mit mehreren Urteilen die im Bereich der Lehrerverbeamtung in Thüringen praktizierte Zwangs- Einstellungsteilzeit als rechtsgrundlos erkannt. (srk)
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