Verwaltung beschließt Ausnahmegenehmigung zur Frühjahrsverbrennung
Nachricht vom 03.März 2009
Die Stadt hat heute die angekündigte Ausnahmegenehmigung zur Frühjahrsverbrennung beschlossen. Danach wird Kleingärtnern in Weimar noch einmal ausnahmsweise das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlaubt. Die Zeit dafür ist in den vierzehn Tagen vom 23. März bis zum 4. April, außer an Sonn- und Feiertagen festgelegt. Damit die Anwohner nicht unnötig durch die Rauchentwicklung belästigt werden, soll es ab Herbst kei Ausnahmeregelung mehr geben. (wk)
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