Nachricht vom 04.März 2009
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist gestern in Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Irdning verurteilte den Politiker in Abwesenheit zu 180 Tagessätzen á 185 Euro. Zusätzlich muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen der bei dem Unfall getöteten Slowakin zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft diesem noch keine Zustimmung gegeben hat. Dazu teilt die Staatskanzlei mit, dass der Ministerpräsident die Entscheidung des Bezirksgerichts Irdning vom 03. März 2009 akzeptiere. Die Landes-CDU will trotz des Urteils an Althaus als Spitzenkandidat für die Landtagswahlen festhalten, heißt es. (ddp/srk)
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