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Nachricht vom 20.Februar 2003

Das Bundeskartellamt hat die zum E.ON-Konzern gehörende Thüringer Energie AG (TEAG) aufgefordert, ihre missbräuchlich überhöhten Nutzungsentgelte zu senken. Die Behörde erwartet von der Entscheidung eine wichtige Signalwirkung. Mit einer Senkung der Nutzungsentgelte soll das Haupthindernis für einen wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten ausgeräumt werden, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Die TEAG kündigte daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung an. Der Präsident des Kartellamtes, Böge, erklärte gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk, die Kostenkalkulation der TEAG sei überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass Kosten in die Gebühren eingerechnet wurden, die darin nichts zu suchen haben. Beispielsweise habe die TEAG unter anderem auch Kosten für Werbung und Sportsponsoring mitberechnet. Das Thüringer Wirtschaftsministerium erwartet nach der Entscheidung sinkende Strompreise für die TEAG-Kunden. (shg)


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