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Nachricht vom 06.Februar 2003

Die Thüringer Landesregierung hält gegen den Widerstand der Kommunen daran fest, die überörtliche Sozialhilfe auf die Gemeinden und Städte zu übertragen. Sozialminister Frank-Michael Pietzsch (CDU) will damit eine bürgernahe und effiziente Hilfegewährung in schwierigen Lebenslagen sichern. Nicht nur das bisherige Ausgabenvolumen werde weiter zur Verfügung stehen, auch Kostensteigerungen beispielsweise aus dem neuen Grundsicherungsgesetz würden übernommen. Die Stadt Weimar wie auch die anderen kreisfreien Städte und der Thüringer Landkreistag lehnen die Pläne ab, weil das Land immer mehr Aufgaben auf die kommunale Ebene abwälze. So wurde den Kommunen bereits die Zahlung des Erziehungsgeldes übertragen. Die überörtliche Sozialhilfe betrifft Heimbewohner in stationärer und teilstationärer Betreuung, aber auch das Blindengeld und Hilfen für Behinderte. (kat)


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