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Nachricht vom 27.Januar 2003

Mit einer Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes wird sich der Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion in der kommenden Woche beschäftigen. Die Gesetzesänderung befasst sich maßgeblich mit der Verbesserung der Kontrollrechte für die Datenschutzbeauftragte, für den Fall, dass betroffenen Bürgern ein Auskunftsersuchen vom Verfassungsschutz abgelehnt wird."Die Kontrolle des Verfassungsschutzes muss verbessert werden", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD, Günter Pohl. Jüngste Ereignisse hätten dies bestätigt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass eine Ablehnung von Auskünften durch den Verfassungsschutz durch die Datenschutzbeauftragte auf Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Hierzu seien die Gründe der Ablehnung aktenkundig zu machen. Der Datenschutzbeauftragten müsse in solchen Fällen durch den Verfassungsschutz unbedingt Akteneinsicht gewährt werden. (shg)


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