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Nachricht vom 23.Mai 2003

Der Stadtrat hat die geplante Gebührenordnung für Fahrzeuge von Handwerkern relativiert. Handwerksbetriebe müssen künftig gestaffelt Parkgebühren entrichten. Gewerbetreibende müssen demnach eine Erstausfertigungsgebühr zahlen, sowie eine Gebühr pro Fahrzeug. Je mehr Fahrzeuge eine Firma anmeldet, desto mehr steigt die Gebühr an. So soll für das erste Auto eine Jahresgebühr von 50 Euro fällig werden. Die Verwaltung folgte damit einem Vorschlag aus der Handwerkerschaft selbst. (shg)


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