Ex-DRK-Chef beharrt auf seinen Forderungen
Nachricht vom 31.Juli 2002
Der ehemalige DRK-Geschäftsführer Ralf Göbel klagt auf Unwirksamkeit der gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen. Wie die TLZ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, habe die erste Handelskammer am Landgericht Erfurt zumindest bei einer Kündigung Bedenken - eine später ausgesprochene sei jedoch kaum zu beanstanden. Das DRK habe Göbel unterdessen eine so genannte "Null-Lösung"angeboten. Göbel bekäme in diesem Falle nichts, müsste aber auch mit keinerlei Schadensersatzforderungen rechnen. Der ex-DRK-Chef verlange dagegen zwei bis drei Jahresgehälter inklusive Tantiemen sowie die weitere Nutzung seines Dienstwagens. Insgesamt stünden finanzielle Vorteile in Höhe von etwa einer Million Euro zur Disposition. (ks/mec)
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