Einkaufszeiten werden ausgedehnt
Nachricht vom 27.Mai 2003
Am 1. Juni treten bundesweit Änderungen des Ladenschlussgesetzes in Kraft. Somit haben Geschäftsbetreiber künftig die Möglichkeit an Samstagen die Geschäfte bis 20 Uhr offen zu halten. Dies gilt auch, wenn der darauffolgende Sonntag ein so genannter verkaufsoffener ist. Friseurbetriebe werden ab Juni nicht mehr vom Ladenschlussgesetz erfasst und können ihre Dienste so auch zu eher ungewöhnlichen Zeiten anbieten. Nähere Informationen zum neuen Gesetz geben die kommunalen Gewerbeämter. (shg)
Weitere Nachrichten vom Tage