Gesetzlicher Start der sogenannten "Homo-Ehe"in Thüringen
Nachricht vom 20.Juli 2001
Der Freistaat will sich trotz der laufenden Verfassungsklage an den gesetzlichen Start der sogenannten "Homo-Ehe"halten. Wie Justizminister Birkmann erklärte, werde Thüringen rechtzeitig die Möglichkeiten schaffen, dass ab August gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingetragen werden können. Birkmann betonte allerdings, noch gehe der Freistaat davon aus, dass das neue Gesetz als verfassungswidrig gilt. PDS und SPD forderten am Donnerstag klare Regelungen zur "Homo-Ehe". Es könne nicht sein, dass immer noch unklar ist, ob Standesämter oder Einwohnermeldeämter verantwortlich sind. Der Schwulen- und Lesbenverband hat unterdessen mit Schadensersatzforderungen gedroht, falls das neue Gesetz nicht rechtzeitig umgesetzt werde.
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