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Einstufungbescheide für die Hortgebühren von Weimarer Eltern zu etwa zehn Prozent angefochten.

Nachricht vom 19.Juni 2001

Von den 900 Einstufungbescheiden für die Hortgebühren sind von Weimarer Eltern etwa zehn Prozent angefochten worden. Das bestätigte heute Weimars Schulverwaltungsamtschef Lothar Brauer gegenüber Radio Lotte. Die Bescheide gelten rückwirkend für das vergangene Schuljahr. Sie sind die Folge eines Landesgesetzes, nach dem sich Eltern stärker an den Personalkosten bei Schulhorten beteiligen müssen. Dabei können auf die Eltern schon mal Nachzahlungen von mehreren hundert Mark zukommen. Zunächst prüft das Schulverwaltungsamt alle Widersprüche selbst. Ist eine Abhilfe nicht möglich, muß das Landesverwaltungsamt entscheiden.


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