Volksbegehren darf nicht Sitzung des Justizausschusses teilnehmen
Nachricht vom 04.Mai 2001
Vertreter des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringen dürfen nicht an der Sitzung des Justizausschusses im Thüringer Landtag teilnehmen. Das meldete heute die TLZ Damit werde der Initiative das Recht verweigert, ihren Standpunkt zu vertreten, kritisierte die SPD-Fraktion dem Blatt zufolge. Die Geschäftsordnung würde eine Teilnahme der Initiative zulassen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Landtag würde sich vor dem Volk verstecken, hieß es aus den Reihen der PDS.
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