Nachricht vom 02.April 2003
Städtische Wahlbeamte und Stadträte sollen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht von der Stadt angestellt werden dürfen und auch keine Beraterverträge erhalten. Das will die WfU-Fraktion im Stadtrat beantragen. Die Frist soll drei Jahre betragen. Die WfU will damit das Ansehen der Stadtratsmandate und Wahlfunktionen erhöhen. (jm)
Weitere Nachrichten vom Tage