Nachricht vom 16.April 2003
Ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheits-dienstes können zum Bürgermeister gewählt werden. Das geht aus einer heute in der TA veröffentlichten Entscheidung des Weimarer Verwaltungsgerichtes hervor. Das Gericht hatte den Fall des Oldislebener Bürgermeisters Joachim Pötzschke zu beurteilen. Der hatte bereits 1995 seine Stasi-Tätigkeit als NVA-Offizier öffentlich gemacht. Trotzdem war er mit 90 Prozent der Stimmen zum Bürgermeister gewählt worden. Die Kommunalaufsicht des Kyffhäuserkreises hatte daraufhin die Wahl annuliert. Das Weimarer Verwaltungsgericht entschied nun, dass die entsprechenden Festlegungen im Thüringer Beamtengesetz nur auf Beamte auf Lebenszeit anzuwenden seien. Wahlbeamte, wie Bürgermeister hätten aber eine besondere Stellung im demokratischen System. Außerdem habe die Wahlannullierung gegen die kommunale Selbstverwaltung verstoßen. (jm)
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