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Verwaltungsgericht hebt Aufmarschverbot für Neonazis auf

Nachricht vom 17.April 2003

Die Weimarer Stadtverwaltung darf ihr Verbot eines für den 20. April geplanten Neonazi-Aufmarsches nicht vollziehen. Das hat gestern abend das Thüringer Verwaltungsgericht entschieden. Den rechtsextremistischen Antragstellern wurde aber vom Gericht aufgegeben, alles zu unterlassen, was an den Geburtstag Adolf Hitlers erinnern könnte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der geplante Aufmarsch die öffentliche Sicherheit nicht gefährde. Ob die Weimarer Stadtverwaltung nun ihrerseits Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird, war gestern abend noch nicht entschieden. (jm)


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