Nachricht vom 25.April 2003
Unter dem Motto "Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen"sollen Städte auf Barrierefreiheit überprüft werden. Dies ist das Hauptanliegen der so genannten "Aktion Grundgesetz"im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen. In der "Aktion Grundgesetz"sind insgesamt 104 Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe in Deutschland vereint. Wie die Fachreferentin für Behinderte und Senioren, Elisabeth Kierok, gestern ergänzte, macht sich Barrierefreiheit nach ihrem Verständnis nicht nur an abgesenkten Bordsteinen fest. Vielmehr gehören alle denkbaren Formen der Hindernisbeseitigung dazu. Als Beispiel führte sie den Einsatz von Hörgeräten bei Stadtführungen an. Für den 5. Mai, einem internationalen Aktionstag, hat die "Aktion Grundgesetz"in Erfurt eine Demonstration für die Gleichstellung behinderter Menschen angekündigt. (shg)
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