Frist für rückwirkende Anträge zum Bildungspaket läuft ab
Nachricht vom 29.Juni 2011
Nur noch heute und morgen können rückwirkend ab Jahresbeginn Leistungen aus dem sogenannten "Bildungspaket" beantragt werden. Die Frist für die seit dem 1. April gewährten Zuschüsse war bereits einmal verlängert worden. Weil das Geld zu wenig abgefordert wird, war das "Bildungspaket" gestern erneut Thema eines Runden Tisches in Berlin. Nach jüngsten Umfragen sollen erst 27 Prozent der Leistungsberechtigten überhaupt einen Antrag gestellt haben. Vor allem Zuschüsse für Vereinsbeiträge oder für Musikschulen würden nicht abgerufen, hieß es. Dazu kam vom Runden Tisch ein neuer Vorschlag der Bundesarbeitsministerin. Wo berechtigte Familien kein Interesse an den Gutscheinen haben, sollten Sozialarbeiter vorbeischauen. (wk)
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