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Stadtrat weist Einwohnerantrag zum Schießhausgelände ab

Nachricht vom 17.April 2014

Der von der Initiative "Rettet das Schießhausgelände" eingebrachte Einwohnerantrag ist jetzt vom Stadtrat als "unzulässig" zurückgewiesen worden. Damit teilte nunmehr eine klare Mehrheit die von Oberbürgermeister Stefan Wolf vorgetragene Ablehnung. In dem Papier gehe es um Denkmalrecht, über das nur der Freistaat entscheiden könne. Der Stadtrat habe dazu kein Befassungsrecht, so Wolf. Vor einer Woche hatte sich noch keine Mehrheit zur Ablehnung gefunden. Dementsprechend hatte der Oberbürgermeister die Stadtratentscheidung nun offiziell beanstandet. Gestern stimmte fast nur noch die weimarwerk-Fraktion dagegen. Grünen-Stadtrat Rudolf Keßner verließ aus Protest die Sitzung. Seine Fraktionskollegen waren erst gar nicht erschienen. Ihre Kritik richtet sich gegen die "bürokratischen Hürden" die einem Bürgeranliegen in den Weg gestellt würden. - In dem Einwohnerantrag fordern 378 Weimarer Änderungen am bereits beschlossenen Bebauungsplan des Schießhausgeländes. Unter anderem soll die Stadt das Schießhaus als "hochrangiges klassizistisches Denkmal" erhalten. (wk)


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