Verwaltungsgericht weist Schöning-Klage ab
Nachricht vom 19.November 2015
Thüringens ehemaliger Staatskanzleiminister Jürgen Schöning muss rund 92.000 Euro an die Landeskasse zurückzahlen. Laut Gerichtssprecherin Claudia Siegl hat jetzt das Verwaltungsgericht Weimar seine Klage gegen die Rückzahlungsforderung des Landes abgewiesen. - Schöning bezog zusätzlich zu seinem Beamten-Gehalt als Staatskanzlei-Chef eine Beamten-Pension aus Schleswig-Holstein. Die beiden Zahlungen hätten miteinander verrechnet werden müssen, das zuviel gezahlte Geld müsse zurückersattet werden, so der Freistaat. Schöning meinte, die Thüringer Finanzdirektion habe von seiner früheren Beamtentätigkeit gewußt. Die zu viel gezahlten Bezüge seien vom Freistaat selbst verschuldet. (wk)
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