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Verwaltungsgericht räumt Bürgerbegehren-Klage wenig Erfolg ein

Nachricht vom 26.November 2015

Die Klage der Initiative "Das Bauhaus Museum neu denken" vor dem Verwaltungsgericht Weimar hat offenbar keine Chance auf Anerkennung. Das hat das Gericht bei der gestrigen Verhandlung über das Bürgerbegehren der Initiative erkennen lassen. Schon im Dezember letzten Jahres hatte es die Empfehlung gegeben, die Klage zurückzuziehen, weil sie wenig Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht verwies auf den rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Stadt und der Klassik-Stiftung. Ein Bürgerbegehren dürfe nicht zum Vertragsbruch aufrufen. Die Auffassung deckt sich mit der der Stadt, die das Bürgerbegehren der Initiative vor einem Jahr ablehnte. Dagegen hatte die Gruppe um den Immobilienwirtschaftler Mario Finkbeiner geklagt. Sie wollte einen Bürgerentscheid herbeiführen, der alle durch die Stadt zu finanzierenden Leistungen für das Bauhaus-Museum sofort und dauerhaft stoppt. - Eine schriftliche Entscheidung will das Gericht in 14 Tagen vorlegen. (wk)


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