Stadt muß Zwangsgeld an Frauenplan-Wirt zurückzahlen
Nachricht vom 27.November 2015
Das Anfang September vergangenen Jahres von einem Gastwirt am Frauenplan erhobene Zwangsgeld muß die Stadt zurückzahlen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Weimar entschieden. Auch die Verfahrenskosten habe die Stadt zu begleichen, berichtet heute die Presse. Das Vorgehen der Stadt sei rechtswidrig gewesen. - Die Stadtverwaltung hatte dem Wirt über 3.000 Euro in Rechnung gestellt für den Rückbau und Abtransport seiner nicht genehmigten Terasse. Die hatte der Gastronom wegen der Straßenbauarbeiten auf dem Frauenplan auf die Wiese gestellt. Die Stadt meinte als Eigentümerin der Fläche unverzüglich vorgehen zu müssen. Laut Gerichtsurteil hätte in dem Fall aber das Thüringer Straßengesetz gegolten. Demnach wäre es um die Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche gegangen. Das bedeute: Es hätte "nach Ermessen" gehandelt werden müssen. Das schließe unter anderem ein, den Wirt selber zum Abbau aufzufordern. (wk)
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